Lärmschutz ohne Landschaftsstörung mit der Mini-Schallschutzwand

Fakten

  • Ort: Gültstein und Unterjesingen in Tübingen-Herrenberg (Ammertal)
  • Zeitraum: Oktober bis November 2022
  • Bauherr: Zweckverband ÖPNV im Ammertal
  • Produkte: mSW 360
  • Länge/Menge: Gültstein 100 m, Unterjesingen 505 m
  • Gegebenheiten: S54, Holzschwelle, Betonschwelle 240 cm, unterschiedliche Gleisradien

Vorteile

  • Nur 380 mm über Schienenoberkante
  • Keine Sichtbeeinträchtigung für Anwohner und Passagiere
  • Absorbierende Akustikoberfläche 2.0
  • Kein Planfeststellungsverfahren notwendig

Projektbeschreibung

Nach der Reaktivierung der Bahnstrecke Tübingen-Herrenberg im Ammertal stand der Bahnbetreiber vor einer komplexen Aufgabe: Da die Strecke direkt durch Wohngebiete führt, war ein wirksamer Lärmschutz zwingend erforderlich.

Die Anforderungen waren hoch: Gesucht wurde eine Lösung, die den Lärmpegel effektiv senkt, zugleich aber möglichst unauffällig bleibt, um das Landschaftsbild nicht zu stören. Zudem erschwerte die vorhandene Infrastruktur mit unterschiedlichen Schwellentypen (Holzschwellen und kurze Betonschwellen) sowie großen Toleranz-Abweichungen bei der Schwellenteilung die Montage einer Standardlösung.

Die mSW 360 erwies sich als die optimale Lösung für diese spezifischen Anforderungen. Durch ihre geringe Bauhöhe kann sie knapp außerhalb des Regellichtraums montiert werden. Die Montage erfolgt mit wenigen Schrauben am Metallunterbau, der direkt an der Schiene fixiert wird. Die großen Toleranz-Abweichungen bei der Schwellenteilung wurden mithilfe von speziell entwickelten Gummibälgen erfolgreich ausgeglichen und von den Bauarbeitern effizient montiert. Zusätzlich konnte die Option zur Integration von Kleintierdurchlässen (direkt beim Einbau oder nachträglich) angeboten und umgesetzt werden.

Der Einbau der Mini-Schallschutzwand erfolgte zügig und ohne größere Verzögerungen im Bahnbetrieb. Sowohl der Bahnbetreiber als auch die Anwohner sind mit der Lösung äußerst zufrieden: Dank der mSW 360 herrscht nun Ruhe im Wohngebiet, während das örtliche Landschaftsbild nicht durch hohe Lärmschutzwände gestört wird.

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